Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß ElektroG 

Auch die zuverlässigsten Waage erreichen irgendwann den Punkt, an dem der Artikel ganz oder teilweise "auf dem Schrott" landet.
Denn selbst wenn eine Instandsetzung der Waage noch möglich ist, bedeutet dies oft das ein beschädigtes elektrisches Bauteil ausgetauscht und anschließend entsorgt werden müsste.
Bitte beachten Sie dabei, das Sie auch als Endverbraucher gesetzlich dazu verpflichtet sind, alte Elektrogeräte ordnungsgemäß zu entsorgen.
Dies dient nicht nur der Ressourcenschonung, sondern vermeidet auch die Gefahr das giftige Inhaltsstoffe in die Umwelt und darüber wieder in das Trinkwasser gelangen können.
Bitte beachten Sie daher die nachstehenden Hinweise:

 

1. Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten

Durchgestrichene Mülltonne

 

Das Symbol der „durchgestrichenen Mülltonne“ finden Sie auf unseren Elektrogeräten und Batterien (auf dem Foto grün markiert).
Es bedeutet, dass diese Geräte nicht im Hausmüll entsorgt werden dürfen.
Sie sind, auch als Privatperson, gesetzlich verpflichtet entsprechend gekennzeichnete Geräte einer getrennten Entsorgung in speziellen Sammel- und Rückgabestellen zuzuführen.

2. Entnahme von Batterien vor der Entsorgung

Enthalten die Produkte Batterien und Akkus, müssen diese vor der Entsorgung entnommen und beides getrennt als Batterie und Elektrogerät entsorgt werden.
Der Grund dafür ist, das die gesammelten Elektrogeräte zur leichteren Trennung der enthaltenen Rohstoffe meist geschreddert werden. Enthält der Artikel dann noch Batterien, könnten die darin enthaltenen flüssigen Giftstoffe auslaufen und in das Grundwasser gelangen!

Gleichzeitig: Die Mitarbeiter der Entsorgungsbetriebe wissen nicht, in welchen Geräten welche Batterien verbaut sind und selbst wenn Sie es wüssten: Sie wissen nicht von jedem Gerät auswendig wie sich diese am einfachsten entfernen lassen. Jedes defekte Elektrogerät das in Deutschland entsorgt wird auf der Suche nach Batterien vorsichtig von Hand öffnen und zerlegen zu lassen, wäre schlicht unbezahlbar.

Daher ist die Batterieentnahme gesetzlich vorgeschrieben und obliegt ebenfalls Ihnen als Anwender.

 


Anleitung zur Entnahme der AA und AAA Batterien:

Das Batteriefach öffnen und die Batterien entnehmen

 

Anleitung zum Ausbau einer Blei-Vlies Batterie aus allen kompakten von G&G GmbH hergestellten Waagen, außer den nach IP67 abgedichteten Versionen
(Waagen, bei denen sich die Anzeige im Waagenkörper befindet):

Trennen Sie die Waage vom Strom, in dem Sie das Netzkabel entfernen.
Die Waage umdrehen.
Mit einem Kreuz-Schraubendreher alle Kreuz- Schrauben auf der Gehäuse-Unterseite entfernen.
Die Waage zurück drehen und die obere Gehäusehälfte abnehmen
Der Akku ist mit einer Klammer befestigt, die mit Kreuzschrauben gegen verrutschen gesichert sind. Entfernen Sie die Klammer mit einem Schraubendreher.
Den Akku hochheben und die Kabel von den beiden Polen entfernen.
Sollte sich der Akku nicht lösen: In einigen Waagen ist der Akku zusätzlich mit doppelseitigem Klebeband am Gehäuse befestigt. Nutzen Sie einen stumpfen Gegenstand (z.B. einen Löffel) um den Akku nach oben zu hebeln.

 

Anleitung zum Ausbau einer Blei-Vlies Batterie aus allen von G&G hergestellten Plattformwaagen
(Bei denen das Display von der Plattform getrennt ist):

Trennen Sie die Waage vom Strom, in dem Sie das Netzkabel vom Display entfernen.
Entfernen Sie das Verbindungskabel zwischen Plattform und Display. Nehmen Sie das Display (falls dort befestigt) von dem Stativ.
Auf der Rückseite des Displays befinden sich 4 Kreuzschrauben, entfernen Sie diese.
Jetzt die Gehäusehälften trennen, der Akku ist mit einer verschraubten Klammer im hinteren Gehäuse befestigt.
Entfernen Sie die Klammer, dann den Akku hochheben und die Kabel von den beiden Polen entfernen.


Anleitung zum Ausbau einer Blei-Vlies Batterie aus wasserdichten Kompaktwaagen:

Der Akku in einem mit Schrauben verschlossenen Fach auf der Gehäuse-Unterseite eingebaut.
Entfernen Sie die Abdeckung und holen Sie den Akku heraus.

Chemische Informationen zu den von uns verwendeten und mitgelieferten Batterien:
Batterien des Typs AAA & AA: Zink-Kohle-Zelle
Aufladbare eingebaute Batterien: Blei-Vlies Batterie (AGM)

 

3. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten


Rückgabe bei Vertreibern & Besonderheit zu Produkten der G&G GmbH:

Wir sind nicht nur Hersteller von Produkten die wir mit unseren Marken G&G und DZD auf den Markt bringen, sondern Sie können alle unsere Waagen auch direkt bei uns in Kaarst kaufen oder online von uns bestellen.
Bei den Erklärungen zu "Vertreibern" sind deshalb nicht nur unsere Händler gemeint, sondern wir selbst sind ausdrücklich mit eingeschlossen.
Wir haben bei uns in Kaarst (Novesiastr. 31) ebenfalls eine Rückgabemöglichkeit für Elektrogeräte und Batterien eingerichtet.
Ausführliche Informationen finden Sie überall dort, wo wir unsere Artikel zum Kauf anbieten (Etwa in unserem Webshop).

Batterien:
Batterien können bei allen Händlern zurückgegeben werden, bei denen Batterien oder Artikel verkauft werden, bei denen sich die Batterien mit im Lieferumfang oder im Gerät befinden (z.B.: Waagen mit eingebautem Akku). 
Aber: Händler können die Rücknahme aber auf die Typen beschränken, die sie im Sortiment haben oder hatten. Als Beispiel: In unserem Verkaufsraum in Kaarst ist keine Rückgabe von Autobatterien möglich.
Batterie-Rückgabestellen sind mit dem folgenden Symbol gekennzeichnet:


Rückgabe von Elektrogeräten an die Händler
Die folgenden Geräte können direkt bei den Händlern zurückgegeben werden:

Kleine Geräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, können Sie an die rücknahmepflichtigen Vertreiber (Siehe unten) zurückgeben. Auch ohne das die Rücknahme an den Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronik­gerätes geknüpft ist oder das Gerät zuvor bei diesem Händler gekauft wurde (0:1-Rücknahme­pflicht). Allerdings kann die Annahme auf drei Altgeräte beschränkt werden.

Größere Geräte:
Bei dem Erwerb eines neuen Elektro- oder Elektronik­gerätes an einen Endnutzer ist der rücknahmepflichtigen Vertreiber (Siehe unten) verpflichtet, ein Altgerät des Endnutzers, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich zurückzunehmen.


Die folgenden Händler gelten als rücknahmepflichtige Vertreiber:

Einzelhandel: 
Händler, die über eine Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern verfügen, sind zur Rücknahme von Elektro-Altgeräten verpflichtet.
Außerdem zur Rücknahme verpflichtet sind Lebensmitteleinzelhändler, die über eine Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern verfügen und mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft auch Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen.

Fernabsatzmarkt (Onlinehändler): 
Vertreiber, die unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln ihre Produkte verkaufen, sind zur Rücknahme von Altgeräten verpflichtet, wenn die Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte mindestens 400 m² betragen.


Die Rückgabestellen sind mit dem folgenden Symbol gekennzeichnet:

Kommunale Sammelstellen 

Private Besitzer von Altgeräten können diese über öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger eingerichteten Entsorgungsmöglichkeiten unentgeltlich abgeben.
Dazu gehören Recyclinghöfe, Sammelfahrzeuge oder die Elektroschrottabfuhr. 

Auf der Seite der EAR besteht die Möglichkeit, sich ein deutschlandweites Register der Sammel- und Rücknahmestellen anzuzeigen zu lassen: 
https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen.

 

 

4. Datenschutz

Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.

 

5. WEEE-Registrierungsnummer

Unter der Registrierungsnummer DE52531912 sind wir bei der stiftung elektro-altgeräte register, Nordostpark 72, 90411 Nürnberg, als Hersteller von Elektro- und/ oder Elektronikgeräten registriert.

 

 

6. Sammel- und Verwertungsquoten

Die EU-Mitgliedsstaaten sind nach der WEEE-Richtlinie verpflichtet, Daten zu Elektro- und Elektronikaltgeräten zu erheben und diese an die Europäische Kommission zu übermitteln. Auf der Webseite des BMU finden Sie weitere Informationen hierzu.